EU-Kommission: Meldepflicht gefährlicher Produkte


Die allgemeine Sicherheit der in Verkehr gebrachten Produkte wird durch das Gemeinschaftsrecht gewährleistet, das ein hohes, gleichmäßiges Schutzniveau für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher bietet. Die Europäische Union (EU) hat ein Schnellwarnsystem für Produkte eingerichtet, die eine ernste Gefahr darstellen (RAPEX), und Bestimmungen erlassen, die die Marktrücknahme von Produkten ermöglichen, welche die Verbrauchersicherheit und -gesundheit gefährden könnten (Lebensmittel und Arzneimittel werden von anderen Interventionsregelungen erfasst).

In Verkehr gebrachte gefährliche Produkte werden künftig leichter und schneller gemeldet. Über eine neue zentrale Internet-Meldestelle können Hersteller und Händler fortan gefährliche Produkte, die sie auf den Markt gebracht haben, direkt und zeitgleich allen 27 nationalen Marktüberwachungsstellen melden. Bislang wurden gefährliche Produkte jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat getrennt gemeldet. EU-Verbraucherschutzkommissarin Kuneva sagte: "Damit einher gehen Zeit- und Kosteneinsparungen für die Wirtschaft, so dass sie mit einer schnelleren und leichteren Meldung ihren Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern nachkommen können". Nach dem EU-Recht über die allgemeine Produktsicherheit müssen Hersteller und Händler die zuständigen nationalen Behörden unverzüglich über unsichere Produkte wie beispielsweise Spielzeug oder elektrische Haushaltsgeräte informieren.

Information im Rahmen meiner Funktion als EU-Verantwortliche in Hohenems (nach der neuen Faymann-EU-Agenda)

  © Blogger templates The Professional Template by Ourblogtemplates.com 2008

Back to TOP